Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktivierung von Herstellungskosten
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 121Die Neufassung des Begriffs der Herstellungskosten im Zuge des BilMoG war für das IDW Anlass, die Auslegung der Vorschrift des § 255 Abs. 2 HGB in der Stellungnahme RS HFA 31 zusammenzufassen. Hierbei ergeben sich an der Schnittstelle von handelsrechtlicher und steuerlicher Rechnungslegung einerseits und dem Controlling andererseits zahlreiche Ermessensspielräume oder Wahlrechte.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 3/2011 S. 121.
I. Begriffe
[i]Annäherung an das Steuerrecht Das BilMoG gleicht die handelsrechtliche Herstellungskostenuntergrenze an ihr steuerliches Pendant an. Gleichzeitig nähert sich der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff an den produktionsbezogenen Vollkostenbegriff der internationalen Rechnungslegung an.
[i]Anwendungsbereiche bei Gebäuden Im Zuge des innerbetrieblichen Wertschöpfungsprozesses entsteht so ein neu geschaffener Vermögensgegenstand. Insbesondere bei Gebäuden bestehen drei Anwendungsbereiche der Herstellung:
die erhebliche Wesensänderung („aliud”) oder
eine wesentliche Zustandsverbesserung („plus”) oder
eine deutliche Nutzungsdauerverlängerung („secundum”).
[i]Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand Die Anwendungsbereiche entsprechen den Abgrenzungskriterien zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen (sog. H...