AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes
Leitsatz
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen auch dann, wenn die Steuerfestsetzung von der Rechtsprechung
des BFH abweicht und das Finanzamt sich auf einen sog. "Nichtanwendungserlass" beruft.
Erhält der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung,
sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, so hat er für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung
eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden ( BStBl II 2006, 866).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 36/2007 S. 3115 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2007 S. 4049 YAAAC-58233
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