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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 2 V 233/06

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs.1, FGO § 69 Abs.3

AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes

Leitsatz

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen auch dann, wenn die Steuerfestsetzung von der Rechtsprechung des BFH abweicht und das Finanzamt sich auf einen sog. "Nichtanwendungserlass" beruft.

Erhält der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, so hat er für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden ( BStBl II 2006, 866).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2007 S. 3115
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2007 S. 4049
YAAAC-58233

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