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Anforderungen an den Segmentbericht in inhaltlicher und zeitlicher Dimension
I. Einführung
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zur Veröffentlichung einer Segmentberichterstattung nach IFRS 8 verpflichtet. Die Darstellung der Segmentinformation hat sich an der tatsächlichen internen Steuerung eines Unternehmens/Konzerns zu orientieren. Sämtliche Angaben im Segmentbericht sind in Übereinstimmung mit der Berichterstattung an die verantwortliche Unternehmensinstanz abzubilden. Änderungen sowie Anpassungen sind nur insofern zulässig, als diese auch für die interne Informationsvermittlung erfolgen. Unmittelbar angesprochen wird nur die notwendige inhaltliche Übereinstimmung der Segmentinformation mit dem internen Steuerungs- und Überwachungssystem. Mangels spezifischer Vorgaben bleibt allerdings unklar, zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Berichtsumfangs zulässig ist. Der Regelungsumfang umfasst – mit der Pflicht zur retrospektiven Darstellung der Vorperiode nach der neuen Struktur (IFRS 8.29) – lediglich die Rechtsfolge einer vollzogenen Änderung. Es fehlen tatbestandmäßige Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Wechsels.
II. Identifizierung und Zusammenfassung
1. Bestimmung der Geschäftssegmente
Ein eigenständiges Geschäftssegment (o...