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Kassensicherungsverordnung verabschiedet
Anmerkungen zu den Regelungen der technischen Anforderungen an elektronische Kassen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) am wurde lediglich ein verfahrensrechtlicher Rahmen für die zukünftige Verhinderung von Steuerausfällen durch Kassenmanipulationen geschaffen. In einem zweiten Schritt gibt das BMF nun die grundsätzlichen technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme verbindlich vor. Der Bundesrat hat am die hierzu vorgelegte Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) verabschiedet. Die konkreten Anforderungen an die obligatorische technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassensysteme sind dann in einem dritten Schritt festzulegen (vgl. § 5 KassenSichV).
Was ist der Regelungsinhalt der Kassensicherungsverordnung?
Welche technische Lösung ist vorgesehen?
Kann das Ziel des Kassengesetzes damit erreicht werden?
I. Regelungszweck
[i]Herrfurth, Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet, StuB 2/2017 S. 57 NWB MAAAG-35000 Herold/Volkenborn, Die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis, NWB 13/2017 S. 922 NWB ZAAAG-40427 Nöcker, Anmerkungen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung, NWB 7/2017 S. 492 NWB NAAAG-36482 Geuenich, Digitale Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2020, NWB 11/2017 S. 786 NWB YAAAG-39186 Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116 NWB OAAAG-35906 Herrfurth, Der Point of Sale als zentraler Tatort steuergetriebener Erlösverkürzung, StuB 10/2016 S. 384 NWB CAAAF-73682 Durch das Kassengesetz hat die Bundesregierung einen ersten grundlegenden Schritt getan, um die heute möglichen technischen Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere elektronischen Kassenaufzeichnu...