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Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet
Anmerkungen zu den Maßnahmen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch manipulierte elektronische Kassen
Nachdem der Bundesrat am dem Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (GSchuMadiG) zugestimmt hat, ist das „Kassengesetz“ nach seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt am in Kraft getreten. Die Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundestags zum ursprünglichen Regierungsentwurf und die Stellungnahme des Bunderats haben einige für die Praxis relevante Änderungen bewirkt. Die grundsätzliche Kritik am gesetzlichen Konzept und dessen Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Steuerausfällen im Zusammenhang mit der Nutzung von elektronischen Kassensystemen bleibt allerdings bestehen. Die Vorschriften zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Kassensysteme werden vollständig in eine bisher nicht vorgelegte Rechtsverordnung verlagert (vgl. § 146a Abs. 3 AO). Das GSchuMadiG schafft lediglich einen verfahrensrechtlichen Rahmen für die zukünftige Verhinderung von Steuerausfällen durch Kassenmanipulationen.
Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme NWB WAAAE-32052
Was ist der Regelungszweck des neuen Gesetzes zum Schutz vor ...