Wirtschaftlicher Vorteil aus Vertragsarztzulassung als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut
Leitsatz
Der mit der Vertragsarztzulassung verbundene wirtschaftliche Vorteil stellt ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar.
Die Einzelveräußerbarkeit ist keine Voraussetzung für ein Wirtschaftsgut.
Das Wirtschaftsgut besteht nicht in der öffentlich-rechtlichen Zulassung als solcher, sondern in der damit verbundenen wirtschaftlichen Chance. Insoweit ist zu differenzieren wie bei der Beurteilung von Güterfernverkehrsgenehmigungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 18 Nr. 27 DStRE 2005 S. 427 Nr. 8 EFG 2005 S. 420 EFG 2005 S. 420 Nr. 6 WAAAB-42413
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