Umsatzsteuer: Übertragung des Ladenlokalgrundstücks
nicht notwendig Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im
Ganzen gem.
§ 1 Abs. 1a UStG
Leitsatz
1) Für eine nicht steuerbare
Geschäftsveräußerung nach
§ 1 Abs. 1a UStG
ist nur erforderlich, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes
Ganzes bilden, um die Ausübung einer
wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Daher reicht es aus, wenn
die gesamte Ladeneinrichtung und alle Warenbestände übertragen
werden, nicht jedoch das Grundstück des Ladenlokals, welches fortan
vermietet wird.
2) Entgegen der Auffassung des ,
EFG 2004, 1833, kann
der Dauer eines abgeschlossenen Mietvertrags im Rahmen der Gesamtwürdigung
keine Bedeutung dergestalt zukommen, dass allein das Fehlen der Langfristigkeit
des Mietvertrags eine Geschäftsveräußerung im
Ganzen ausschließt. Ein auf unbestimmte Zeit
abgeschlossener Mietvertrag reicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 368 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2008 S. 810 UVR 2009 S. 17 Nr. 1 VAAAC-84342
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