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FG Münster Urteil v. - 5 K 3601/04 U

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, UStG § 1 Abs. 1a

Umsatzsteuer: Übertragung des Ladenlokalgrundstücks nicht notwendig Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG

Leitsatz

1) Für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG ist nur erforderlich, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Daher reicht es aus, wenn die gesamte Ladeneinrichtung und alle Warenbestände übertragen werden, nicht jedoch das Grundstück des Ladenlokals, welches fortan vermietet wird.

2) Entgegen der Auffassung des , EFG 2004, 1833, kann der Dauer eines abgeschlossenen Mietvertrags im Rahmen der Gesamtwürdigung keine Bedeutung dergestalt zukommen, dass allein das Fehlen der Langfristigkeit des Mietvertrags eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ausschließt. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag reicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 368 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2008 S. 810
UVR 2009 S. 17 Nr. 1
VAAAC-84342

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