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BBEV Nr. 2 vom Seite 46

Gestaltungsmodelle im Erbschaftsteuerrecht auf dem Prüfstand

Ein Überblick nach dem Gesetzentwurf v. 11. 12. 2007

von Peter Schulz und Dr. Ralf Stefan Werz, beide München und

Nachdem das Bundeskabinett am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet hat, nimmt die Gestaltung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts konkrete Formen an. Trotz weiterhin bestehender Kritik ist mit dem Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts spätestens zum zu rechnen (zu den materiellen Änderungen vgl. Götz BBEV 12/2007 NWB YAAAC-64619; Eisele, NWB 46/2007 S. 4037; ders., ZEV 2007 S. 550; Zipfel, BB 2007 S. 2651). Für die Beratungspraxis ist es somit höchste Zeit, sich nicht nur mit den voraussichtlichen materiellen Änderungen zu beschäftigen, sondern sich konkret zu fragen, welche Auswirkungen das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das neue Bewertungsrecht nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auf die Gestaltungsmöglichkeiten haben wird. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen daher einen Überblick, welche Gestaltungsmöglichkeiten zukünftig nicht mehr in Betracht kommen (vgl. Kap. I.), welche Gestaltungslösungen weiterhin Anwendung finden (Kap. II.) und welche Modelle sich nach der Umsetzung der Reform zur Erbschaftsteueroptimierung neu auftun könnten (Kap. III...