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BBEV Nr. 12 vom Seite 6

Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Erste Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen

Dr. Hellmut Götz

Am hat das BMF das sog. Eckpunktepapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Am wurde bereits der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG)” bekannt. Am soll der Kabinettsentwurf vorliegen. Das neue Recht soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Die Schaffung eines neuen Erbschaftsteuerrechts war nach der Entscheidung des NWB GAAAC-36599 nötig geworden: Danach ist das geltende Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes eine Frist bis zum gesetzt. Der Referentenentwurf setzt das Eckpunktepapier vollständig um. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es noch zur Anpassung einzelner Regelungen kommt. Dieser Beitrag stellt die im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen dar und gibt erst Handlungsempfehlungen.

I. Anwendungszeitpunkt des neuen Rechts

1. Inkrafttreten

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll ab Verkündung in Kraft treten und danach für alle Erbfälle und Schenkungen gelten (§ 37 Abs. 1 ErbStRG-E). Erweist sich die „alte” Rech...