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NWB Nr. 46 vom Seite 3465

Die Gestaltung von Treuhandvereinbarungen am GmbH-Geschäftsanteil

Wichtiges Gestaltungsinstrument in der Praxis – Der wirtschaftlich Berechtigte bleibt im Verborgenen

Dr. Eckhard Wälzholz und Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg

Eine Treuhandvereinbarung zeichnet sich dadurch aus, dass wirtschaftlich Berechtigter (Treugeber) und unmittelbar rechtlich Berechtigter (Treuhänder) auseinanderfallen. Für eine solche Gestaltung sind zahlreiche mögliche Gründe denkbar. Ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer dementsprechenden Treuhandvereinbarung. Insoweit gilt es, verschiedene Arten der Treuhand auseinanderzuhalten, diverse Problemfelder im Blick zu behalten und den Vertrag passend zu gestalten. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Fragen unter Darstellung von Formulierungsvorschlägen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gestaltungsziele klären

[i]Genaue Sachverhaltsanalyse erforderlichIst eine Treuhandvereinbarung zu gestalten, gilt es, verschiedene Aspekte in den Blick zu nehmen. Zuvorderst bedarf es einer genauen Sachverhaltsanalyse, um sowohl die wirtschaftlichen als auch die rechtlichen Beweggründe von den potenziellen Vertragspartnern S. 3466einer Treuhandvereinbarung zu ergründen. Nur auf diese Weise lässt sich ein entsprechender Vertrag sinnvoll entwerfen. Ebenso ist es unabdingbar, die Ausgangslage insbesondere im Hinblick darauf zu beleuchten, o...