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Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
BFH ergänzt seine Rechtsprechung
Das [i]Grundlagen „Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung“ NWB FAAAE-40149Thema „nachträglicher Schuldzinsenabzug“ im Bereich der Überschusseinkünfte war zuletzt vermehrt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Nachdem der BFH mehrfach hinsichtlich nachträglicher Schuldzinsen in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Werbungskosten bei den Einkünfte aus Kapitalvermögen entschieden hatte (vgl. zuletzt , BStBl 2014 II S. 251; NWB QAAAE-56614) befasste er sich jüngst ( NWB PAAAE-65011; NWB KAAAE-64191) wieder mit nachträglichen Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dabei knüpfte der IX. Senat an sein (BStBl 2013 II S. 275) an, mit dem er den nachträglichen Schuldzinsenabzug schon im Fall einer nach § 23 EStG steuerbaren Veräußerung zugelassen hatte. Nunmehr erweiterte der BFH die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rechtslage bis zur Rechtsprechungsänderung
Lange [i]Vorher: Nachträgliche Schuldzinsen können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werdenJahre galt, dass Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer zuvor vermieteten Immobilie gezahlt wurden, ...