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BFH Urteil v. - VI R 150-152/82 BStBl 1985 II S. 661

Gesetze: EStG 1980 § 19 Abs. 1LStDV § 1 Abs. 2 und 3

Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich beschäftigte Werbedamen können selbständig tätig sein

Leitsatz

Werbedamen, die von ihren Auftraggebern von Fall zu Fall für jeweils kurzfristige Werbeaktionen beschäftigt werden, können selbständig tätig sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 661
SAAAA-92099

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