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NWB Nr. 13 vom Seite 899

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung: Modalitäten beim Verkehrswertnachweis nach dem GrStRefUG

Dirk Eisele

[i]Zantopp, Immobilien: Besteuerung, Grundlagen NWB QAAAE-56332 Bei der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer stehen mehrere Bewertungsverfahren zur Verfügung, die dem Umstand Rechnung tragen, dass der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße in § 177 BewG verankert ist. Mit der verkehrswertnahen Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten (auch) beim Grundvermögen geht die gesetzliche Verortung einer sog. Öffnungsklausel in § 198 BewG einher, mit der dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eines Verkehrswertnachweises eingeräumt wird. Grund hierfür ist, dass steuerliche Bewertungsverfahren, die mit Typisierungen und Pauschalierungen arbeiten, in Einzelfällen zu Überbewertungen führen [i]Krause/Grootens, Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009, Grundlagen, NWB VAAAE-54625 können, die bei der Steuerfestsetzung (Erbschaft- und Schenkungsteuer) unter Umständen eine Übermaßbesteuerung auslösen. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG) v.  (BGBl 2021 I S. 2931) hatte der Steuergesetzgeber die Rechtsgrundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts modifiziert und erstmals expressis verbis den Verkehrswertnachweis mittels eines Gutachtens oder eines stichtagsnahen Kaufpreises geregelt. Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung äußern sich aktuell die ober...BStBl 2022 I S. 1671