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Formale Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug und die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung
BFH-Urteil vom 22. 7. 2015 - V R 23/14
[i]Becker, NWB 18/2016 S. 1344Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. des § 14 UStG notwendig. Zum Merkmal der vollständigen Anschrift nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG hat der (BStBl 2015 II S. 914) Stellung genommen und seine bisherige Rechtsprechung teilweise geändert und teilweise bestätigt. [i]Checkliste „Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG“ NWB KAAAE-87325 Des Weiteren hat sich der BFH zur Gewährung von Vertrauensschutz sowie zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung geäußert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BFH-Urteil vom 22. 7. 2015 - V R 23/14 – Sachverhalt
[i]BFH, Urteil vom 22. 7. 2015 - V R 23/14, BStBl 2015 II S. 914Die Klägerin (Fahrzeughändler) erwarb von der D-GmbH mehrere Fahrzeuge. Die Rechnungsadresse der D-GmbH war auch statuarischer Sitz der Gesellschaft. Geschäftsräume hatte die D-GmbH hier keine. Am Briefkasten eines dort ansässigen Buchhaltungsbüros war auch die Firma der D-GmbH angebracht. Das Buchhaltungsbüro nahm entsprechend die Post der D-GmbH entgegen. Die D-GmbH selbst hatte unter einer anderen Anschrift Geschäftsräume gemietet. Der auf der Rechnung angegebene Telefonanschluss befand sich nicht unter der Anschri...