NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Ausgewählte Literatur
Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, StuB 2008 S. 655; Löffler/Müller, Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, Ein Überblick zu IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44, WPg 2013 S. 291; Meyer/Jahn, Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB, StuB 2003 S. 1005; Küting/Busch, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in deutschen Jahresabschlüssen, StuB 2002 S. 885; Lüdenbach, Vorjahresspalte der GuV beim Übergang zum BilRUG, StuB 2016 S. 514.
I. Überblick
1. Zweck und Inhalt der Regelungen
1§ 265 HGB verfolgt zwei hauptsächliche Regelungszwecke:
im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit werden Regelungen zur Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) sowie zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2 und 8) getroffen,
zur Anpassung an die jeweiligen Unternehmensverhältnisse wird eine Individualisierung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) zugelassen, gleichzeitig zur Wahrung der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit aber an Bedingungen geknüpft (Abs. 5 bis 7).
Daneben trifft § 265 HGB ...