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BBK Nr. 14 vom Seite 642

Der Jahresabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Darstellung der wichtigsten Änderungen und Konsequenzen für die Praxis

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Theile, Der Regierungsentwurf zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 3/2015 S. 133 NWB LAAAE-83496 Am hat der Deutsche Bundestag das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der 6. Ausschuss noch an einigen neuralgischen Punkten Änderungen veranlasst, mitunter aber auch (nur) die Begründung angepasst. „Highlights“ für den Jahresabschluss dürften sein: die Neudefinition der Umsatzerlöse, der Wegfall von außerordentlichen Posten in der GuV, die ausschüttungsgesperrte Rücklage für Beteiligungserträge und die veränderten oder erweiterten Anhang-Angaben. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen für den Jahresabschluss [i]Folgebeitrag zu den Änderungen im Konzernabschlussauf und benennt erste Konsequenzen für die Praxis. Er setzt dabei aus didaktischen Gründen bewusst nicht die Kenntnis des Regierungsentwurfs voraus. Ein zweiter Beitrag wird sich mit den Änderungen im Konzernabschluss befassen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bilanzierung und Ausweis

1. Nutzungsdauer aktivierter Entwicklungskosten sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts

In § 253 HGB – und [i]Erweiterung von § 253 Abs. 3 HGBdamit für a...