Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewirtungskosten, ertragsteuerliche
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Obwohl Betriebsausgaben, d. h. Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, grundsätzlich den steuerlichen Gewinn mindern und damit die Steuerlast des Gewerbetreibenden ermäßigen, gibt es Aufwendungen, die den steuerlichen Gewinn entweder in vollem Maße oder teilweise nicht mindern dürfen. Dazu zählen u. a. auch die Bewirtungsaufwendungen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4300 | Nicht abziehbare Vorsteuer |
4301 | Nicht abziehbare Vorsteuer 7 % | |
4306 | Nicht abziehbare Vorsteuer 19 % | |
4650 | Bewirtungskosten | |
4654 | Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6860 | Nicht abziehbare Vorsteuer |
6865 | Nicht abziehbare Vorsteuer 7 % | |
6871 | Nicht abziehbare Vorsteuer 19 % | |
6640 | Bewirtungskosten | |
6644 | Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten |
1.3 IKR
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
6860 | Bewirtung und Präsentation |
2. Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 4 Abs. 7 EStG, § 12 Nr. 1 EStG, R 4.10 Abs. 5 Satz 8 EStR, R 4.10 Abs. 5 Satz 10 EStR, R 4.10 Abs. 7 Satz 3 EStR, R 4.10 Abs. 8 und 9 EStR, R 4.10 Abs. 12 EStR, R 4.11 EStR, H 4.10 EStH „Bewirtung”, § 15 Abs. 1a UStG, Abschnitt 15.6 Abs. 2 UStAE, Abschnitt 15.6 Abs. 6 Satz 3 UStAE.
3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
Obwohl grundsätzlich die Vorsteuer, die auf nicht abzugsfähig...