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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2352/15 EFG 2017 S. 40 Nr. 1

Gesetze: EStG § 25 Abs. 4, AO § 150 Abs. 8

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form im Rahmen der Härtefallregelung nach § 150 Abs. 8 AO - hier: selbständiger Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von knapp 6.000 €

Leitsatz

1. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit i.S.d. § 150 Abs. 8 AO kann bei einem Missverhältnis des Kostenaufwands für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung zu den die Verpflichtung hierzu begründenden Gewinneinkünften vorliegen.

2. Die Kosten der Umstellung auf den elektronischen Verkehr mit dem Finanzamt, zu denen nicht nur die Aufwendungen für die Anschaffung der Hard- und Software, sondern auch für deren Einrichtung, Wartung und ähnliche Dienstleistungen gehören, müssen in einer wirtschaftlich sinnvollen Relation zu dem Betrieb bzw. den daraus erzielten Einkünften stehen. Dies ist bei einem Kleinstbetrieb im Regelfall nicht der Fall.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 37
DStRE 2017 S. 1460 Nr. 23
EFG 2017 S. 40 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 166
NAAAF-88627

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