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Gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Grundstückskürzung im Konzern
Zur Drei-Objekt-Grenze bei Objektgesellschaften eines Immobilienkonzerns
[i]Burbaum/Wessels, Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, Grundlagen, NWB MAAAH-50170 Immobiliengesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG beanspruchen und sind damit faktisch weitestgehend von der Gewerbesteuer befreit. Sofern ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, kann die erweiterte Grundstückskürzung nicht beansprucht werden. Zur Beurteilung, ob der Verkauf von Grundbesitz einen gewerblichen Grundstückshandel darstellt oder noch Teil der Vermögensverwaltung ist, wird die sog. Drei-Objekt-Grenze als Indiz herangezogen. Werden Objekte nach einer Haltedauer von fünf Jahren veräußert, bedarf es jedoch weiterer Indizien dafür, dass die Objekte mit bedingter Veräußerungsabsicht erworben wurden, woraus auf eine gewerbliche Tätigkeit als Grundstückshändler geschlossen werden kann. Das (NWB TAAAJ-42643) zur Drei-Objekt-Grenze bezogen auf eine grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaft eines Immobilienkonzerns Stellung genommen. Das Finanzgericht hat klargestellt, dass die Vermietung [i]Söffing, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundlagen, NWB QAAAE-35129 von Immobilien keine Nähe zur Branche Grundstückshandel darstellt. Infolgedessen scheidet bei Vermietungsgesellschaften die Branchennähe als Indiz für eine bedingte...