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Gewerbesteuerliche Wirkungen bei der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung
Durch das BEPS I-Umsetzungsgesetz wurde in § 7 GewStG und § 9 GewStG die gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnungsbesteuerung neu geregelt. Zielrichtung des Gesetzgebers ist dabei, die außensteuerlichen Hinzurechnungs-Einkünfte der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Anlass der Neuregelungen war das NWB JAAAE-89758 (BStBl 2015 II S. 1049 = Kurzinfo StuB 2015 S. 434 NWB GAAAE-91589; vgl. Zieglmaier, StuB 2017 S. 145 NWB VAAAG-37917), auf das die Finanzverwaltung mit einem Nichtanwendungserlass reagierte (vgl. gleichlautender , BStBl 2015 II S. 1049 NWB MAAAF-18875 = Kurzinfo StuB 2016 S. 81 NWB JAAAF-42586). Gem. BFH sei der Hinzurechnungsbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen, da der Hinzurechnungsbetrag des § 10 AStG auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle.
Mit den neuen Regelungen des GewStG ist in vielen Fällen eine steuerliche Mehrbelastung verbunden. Dies gilt nicht nur im Vergleich zur Rechtslage vor Einführung der Neuregelungen, sondern auch im Vergleich zum reinen Inlandsfall. Dabei wird der Kreis der potenziellen Anwendungsfälle größer, weil global die Steuersätze seit Jahren sinken, während der außensteuerliche Richtwert von 25 % für einen Niedrigst...