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BBK Nr. 15 vom Seite 699

Buchung bei Auszahlung der Energiepreispauschale

Dr. Volker Endert

Am [i]Weber, Einführung einer Energiepreispauschale für das Kalenderjahr 2022, BBK 13/2022 S. 609 NWB VAAAJ-15973 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt, das zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mithin wirksam geworden ist. Im Entlastungspaket ist vornehmlich die sog. Energiepreispauschale i. H. von 300 € enthalten, die bestimmte Steuerpflichtige von den hohen Energiepreisen entlasten soll. Das Buchführungs-Seminar befasst sich mit Zweifelsfragen der Gewährung dieser Pauschale und enthält einen Vorschlag für eine entsprechende Buchungslogik.

I. Einführung eines „Energiegeldes“ für 2022

1. Anspruchsvoraussetzungen

Aufgrund [i]Happe, Überblick zum Steuerentlastungsgesetz 2022, BBK 12/2022 S. 555 NWB MAAAI-62810 des derzeit bestehenden sehr hohen Niveaus der Energiepreise hat die Bundesregierung bereits recht früh eine entsprechende Entlastung der Bevölkerung angekündigt. Nach einigen Diskussionen mündete die Entlastung dann in einer entsprechenden „Energiepreispauschale“ i. H. von 300 €, die allerdings nicht uneingeschränkt jedem Steuerpflichtigen zusteht. Mit Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 ist die Regelung nunmehr ins EStG integriert worden und erweitert das Gesetz um elf weitere Paragrafen.

Nach [i]Nur Erwerbspersonen anspruchsberechtigt § 112 Abs. 1 EStG wird an Anspruchsberechtigte f...

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