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Verfahrensrechtliche Auswirkungen organschaftlicher Mehr- und Minderabführungen
Hinweise zum alten und neuen Verfahrensrecht
[i]Grundlagen „Organschaft“ NWB EAAAE-28096 Der nachfolgende Beitrag erläutert die verfahrensrechtliche Erfassung von Auswirkungen bei in organschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen i. S. des § 14 Abs. 4 KStG. Der Fokus liegt insbesondere auf dem steuerlichen Einlagekonto der Organgesellschaft sowie auf der Bildung von steuerlichen Ausgleichsposten auf Ebene des Organträgers vor dem Hintergrund der Neuregelung des organschaftlichen Verfahrensrechts durch § 14 Abs. 5 KStG. Die Autoren zeigen auf, dass jedenfalls für Zeiträume vor der gesetzlichen Neuregelung des Verfahrensrechts Lücken bestehen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Steuerliche Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim OrganträgerNach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist das körperschaftsteuerliche Einkommen einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE), AG oder KGaA mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem EU-/EWR-Staat (Organgesellschaft), die sich durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen, dem Organträger zuzurechnen, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KStG erfüllt sind. Für eine Organgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gilt dies nach § 17 KStG ...