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NWB Nr. 2 vom Seite 86

USt: BFH segnet rückwirkende Rechnungskorrektur ab

Von Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt

Schneller als erwartet hat der BFH das EuGH-Urteil in der Rechtssache Senatex (Urteil vom - Rs. C-518/14 NWB XAAAF-82024) umgesetzt. Auch wenn die Bezeichnung „Weihnachtswunder“ für die kurz vor Heiligabend veröffentlichte Entscheidung wohl etwas übertrieben wäre, dürfte das Urteil künftig so manchen Brennpunkt in der Betriebsprüfungspraxis erheblich entschärfen.

Im Streitfall betrieb die Klägerin ein Dentallabor. Für die Streitjahre 2005 bis 2007 beanstandete das zuständige Finanzamt nach einer Außenprüfung einige Eingangsrechnungen. Problematisch waren dabei nach Verwaltungsauffassung die Leistungsbeschreibungen. Eine Anwaltskanzlei rechnete Leistungen nach „Beratervertrag“ ab, eine Unternehmensberatung „allgemeine wirtschaftliche Beratung“. Auf weitere Unterlagen wurde in den Rechnungen kein Bezug genommen.

Der Einspruch gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs blieb ohne Erfolg. Im Klageverfahren wurden dann berichtigte Rechnungen vorgelegt. Materiell war die Vorsteuerabzugsberechtigung im Anschluss unstrittig. Das...