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Korrektur von Steuerbescheiden im Zeitalter elektronischer Steuererklärungen
Elektronische Steuererklärung und Bestandskraft
[i]Schneider, NWB 24/2013 S. 1864Seit mehreren Jahrzehnten setzt die Finanzverwaltung bei der Festsetzung und Erhebung der Steuern die Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung ein. Personell erstellte Steuerverwaltungsakte sind heute bereits eine Ausnahme. Ohne die automatisierte Datenverarbeitung könnten die Steuergesetze nicht mehr gleichmäßig, rechtmäßig und zeitnah vollzogen werden. Im Folgenden werden Probleme und Lösungsmöglichkeiten für die Fälle aufgezeigt, in denen bei der elektronischen Erstellung der Steuererklärung und deren Bearbeitung im Finanzamt Fehler unterlaufen sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Elektronische Steuererklärung
[i]Zunehmender EDV-Einsatz in der SteuerverwaltungSeit 1999 können Steuererklärungen und -anmeldungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, zum Teil besteht sogar bereits seit mehreren Jahren eine elektronische Übermittlungspflicht. Zur elektronischen Übermittlung können das sog. ELSTER-Onlineportal, die kostenlose Software der Finanzverwaltung ElsterFormular sowie die zahlreichen kommerziellen Steuererklärungsprogramme genutzt werden. S. 2729Gemeinsam ist hierbei, dass die fraglichen Daten nach am...