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NWB Nr. 12 vom Seite 785

Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel

Das BMF hat die Grundlagen zur Vorsteueraufteilung konkretisiert und die daran anknüpfenden Regelungen des UStAE geändert

Dr. Stefanie Becker

[i]BMF, Schreiben v. 13.2.2024, NWB UAAAJ-59285 Die Finanzverwaltung hat mit (NWB UAAAJ-59285) ausführlich zu der Anwendung und Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels zur Vorsteueraufteilung i. S. von § 15 Abs. 4 UStG Stellung bezogen. Die an das Schreiben anknüpfenden Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wurden entsprechend geändert bzw. ergänzt. Zu den Grundlagen der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken sowie der Anwendung und Ermittlung des Flächenschlüssels hatte sich die Finanzverwaltung bereits mit Schreiben v.  (BStBl 2022 I S. 1497) geäußert. Das nun ergangene Schreiben v.  ist uneingeschränkt in allen offenen Fällen anzuwenden und klärt auch die im Schreiben v.  noch offen gebliebenen Fragen der Beratungspraxis. Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen sieht die Finanzverwaltung nicht vor. Nachfolgend werden die Grundsätze des Schreibens zusammengefasst und durch Hinweise für die Praxis sowie Beispiele veranschaulicht.

I. Aufteilung der Vorsteuern nach Unionsrecht und § 15 Abs. 4 UStG

[i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen als Vorsteue...