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Ertragszuschuss in der Organschaft
Grundsatzurteil des BFH zu steuerlichen Ausgleichsposten
[i]Grundlagen „Organschaft“ NWB EAAAE-28096 Auch ein an sich klares Bild kann zu seinen Rändern hin Unschärfebereiche aufweisen. So herrscht zwischen Finanzverwaltung, Rechtsanwendern und Rechtsprechung seit Jahren keine rechte Einigkeit, wie Sonderfälle möglicher Mehr- bzw. Minderabführungen in organschaftlicher Zeit unter den Wortlaut des § 14 Abs. 4 KStG zu fassen sind. Der Disput entzündet sich besonders zu der Frage, in welchen Fällen überhaupt eine Mehr- bzw. Minderabführung vorliegen kann, obwohl auf den ersten Blick gar keine Abweichung zwischen dem handelsrechtlich abzuführenden Gewinn und dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft vorliegt. Bei der [i]Tippelhofer, StuB 19/2017 S. 744Gewinnabführung in der ertragsteuerlichen Organschaft entsteht regelmäßig eine organschaftliche Mehr- oder Minderabführung, wenn aufgrund von Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz das handelsrechtlich abgeführte Ergebnis das Steuerbilanzergebnis übersteigt oder unterschreitet. Dieser einleuchtende und scheinbar [i] NWB Praxisforum, „Die Organschaft“ 16.11.2017 in Frankfurt/M. simple Veranlassungszusammenhang ist jedoch bei genauerem Hinsehen keinesfalls so eindeutig anzuwenden wie zunächst zu vermuten. Die Definitionsnorm fü...