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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 12

Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen

Alexander Rukaber

Das FG Berlin-Brandenburg hat über den Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen entschieden, wenn die ertragsteuerlich erforderlichen Formvorschriften erst nachträglich erfüllt werden. Fraglich war, ob die zeitnahe Aufzeichnung zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung auch für den Vorsteuerabzug relevant ist.

I. Ausgangssachverhalt

Im Verfahren vor dem Finanzgericht () war das Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus nachträglich um die ertragsteuerlichen Formerfordernisse ergänzten Bewirtungsbelegen streitig.

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2013 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater und Dozent. In seiner Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr erklärte er u. a. Vorsteuern in Höhe von 641,25 € für von ihm getätigte Bewirtungsaufwendungen. Dabei handelte es sich um Geschäftsessen mit Geschäftspartnern. Die entsprechenden Belege hierzu enthielten zunächst keine Eintragungen zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung. Das Finanzamt stimmte der eingereichten Umsatzsteuererklärung zu.

Im Rahmen einer Außenprüfung gelangte der Prüfer jedoch zu der Auffassung, die geltend gemachten Vorsteuern im Zusammenhang mit...