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Umsatzbesteuerung der von Einzelunternehmern (teil-)unternehmerisch genutzten Fahrzeuge
Neuer „Kfz-Umsatzsteuer-Erlass“ aktualisiert die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung
Die [i]BMF, Schreiben vom 5. 6. 2014 (BStBl 2014 I S. 896)Ertrags- und Umsatzbesteuerung von Fahrzeugen, die von einem Einzelunternehmer sowohl betrieblich (unternehmerisch) als auch privat genutzt werden, ist für den Praktiker „tägliches Brot“. Insbesondere der Umsatzbesteuerung sollte eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie in Abgrenzung zur Ertragsbesteuerung ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten hat. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann ein teilunternehmerisch genutztes und mit Vorsteuerabzug erworbenes eigenes Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden? Wie ist die Privatnutzung zu versteuern? Mit dem aktuellen (BStBl 2014 I S. 896) hat sich die Finanzverwaltung mit diesen Fragen befasst und ihre zehn Jahre alte Rechtsauffassung im (BStBl 2004 I S. 864) unter Beachtung der neueren BFH-Rechtsprechung aktualisiert und infolgedessen den UStAE um einen neuen Abschn. 15.23 Abs. 1 bis 5 UStAE ergänzt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 2500
I. Allgemeines
[i]BFH und BMF befassen sich allgemein mit dem Vorsteuerabzug und der Zuordnung von Leistungen zum UnternehmenIn der jüngsten Vergangenheit hat der BFH mehrere Entscheidungen getroffen, die sowohl Grundsätze des Vorsteuerabzugs als auch Fragen der Zuordnung von Leistung...