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StuB Nr. 8 vom Beilage Seite 1

Zuordnung und Nutzung von Fahrzeugen

Ausgewählte steuerbilanzielle und (umsatz-)steuerliche Aspekte

StB Dr. Hannes Zieglmaier und StB Dr. Steffen Heyd

Die zutreffende steuerliche Erfassung betrieblicher bzw. unternehmerischer Fahrzeuge ist von erheblicher praktischer Relevanz und zählt zu den wichtigsten Gebieten im Bereich der Ertrag- und Umsatzsteuer. Vor diesem Hintergrund liefert der Beitrag einen aktuellen Überblick zu wesentlichen Aspekten bei der ertrag- und umsatzsteuerlichen Zuordnung und Nutzung von Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang werden aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung aufgegriffen.

Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter NWB YAAAB-04811

I. Einführung

[i]Schönfeld/Plenker, Elektrofahrzeuge, Lexikon NWB GAAAF-90416 Gemballa, Kfz-Rechner: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch, Berechnungsprogramm NWB ZAAAD-37232 Bei der Anschaffung eines Pkws stellt sich zunächst die grundsätzliche ertragsteuerliche Frage, ob dieser der privaten oder betrieblichen Sphäre zuzuordnen ist und welche Nachweise für eine Zuordnung zum Privat- resp. Betriebsvermögen zu führen sind. Wurde eine Zuordnungsentscheidung getroffen, ist als Folge die Frage zu beantworten, wie mit den Kosten umzugehen ist, die auf die jeweils andere Sphäre entfallen. Konkret, wie die Privatnutzung eines Pkws im Betriebsvermögen oder die betriebliche Nutzung eines Pkws im Privatvermögen steuerlich zu behandeln ist. Die Kosten der jeweils anderen Sphäre sind dabei in Abhängigkeit von

  • Art der Nutzung (private Fahrt vs. Fahrten Wohnung – erste Betriebsstätte vs. Familienheimfahrten),

  • Umfang der betrieblichen Nutzung (Fahrtenbuch- vs. 1 %-Methode),

  • Art des Fahrzeugs (Elektrofahrzeug vs. konventioneller Pkw) und

  • nutzende Person des Fahrzeugs (Unternehmer vs. Arbeitnehmer)

zu bestimmen. In analoger Weise zum Ertragsteuerrecht sieht das Umsatzsteuergesetz Regelungen vor, wonach die außerunternehmerische (private) Nutzung betrieblicher bzw. unternehmerischer Fahrzeuge der Umsatzbesteuerung unterliegt. Hintergrund der mit den betreffenden Regelungen einhergehenden Besteuerung der außerunternehmerischen Nutzung ist, sicherzustellen, dass der Unternehmer Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen im Zusammenhang mit den zum Unternehmensvermögen zugeordneten Fahrzeug entfallen, nur insoweit geltend gemacht werden können, als diese auf die unternehmerische Nutzung entfallen. Damit soll verhindert werden, dass der Unternehmer unberechtigterweise einen zu hohen Vorsteuerabzug erhält und hinsichtlich seiner außerunternehmerischen Nutzung bessergestellt würde als ein Privatmann.

Darüber hinaus ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass für Zwecke der Umsatzsteuer die ertragsteuerlichen Werte zwar grds. auch als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt werden können, teilweise jedoch auch eine vom Ertragsteuerrecht abweichende Behandlung möglich oder gar geboten ist. Hervorzuheben sind bspw. die unterschiedliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen sowie von Zuzahlungen eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten oder laufenden Kosten eines Fahrzeugs. Des Weiteren steht im Fokus der Betrachtung die aktuelle Rechtsentwicklung auf Ebene der EU bei der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland.