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Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und weitere Gesetzesänderungen
Neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten
Durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der [i]von Brocke/Nonnenmacher/Przybilka, Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, NWB Verlag 2019, NWB SAAAH-13060 Europäischen Union v. (ABl EU 2018 Nr. L 139 S. 1) – sog. DAC 6 – wurde die Amtshilfe-Richtlinie wesentlich erweitert. Der Bundestag hat am den Regierungsentwurf mit einigen vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Am hat der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt. Nach seiner Verkündung im BGBl 2019 I S. 2875 (v. ) ist das Gesetz am in Kraft getreten. Im nachfolgenden Beitrag werden die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf erläutert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 389
I. Änderungen bei der Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen
1. Allgemeines
[i]Baum, NWB 42/2019 S. 3069Da das nationale Gesetz zur Wahrung der durch die Richtlinie (EU) 2018/822 gesetzten Frist bis zum Jahresende 2019 verkündet werden musste, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/14685; vgl. hierzu auch Baum, NWB 42/2019 S. 3069) innerhalb einer recht kurzen Zeitspanne beraten. Gleichwohl fand – auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am – eine vertiefte Beratung im Finanza...