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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04-05 | Umsatzsteuer: Befreiung der Leistungen selbständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder

Als Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens wurde durch das JStG 2019 mit Wirkung zum § 4 Nr. 29 UStG neu eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine besondere Befreiungsvorschrift für die von Personenzusammenschlüssen erbrachten Leistungen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt hierzu erste Anwendungsfragen beantwortet. Betroffene können sich für Zeiträume vor 2020 auf das EU-Recht berufen und die Befreiung gleichermaßen anwenden.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir eine Verwaltungsanweisung ausgewählt: das Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder. Es geht um Kostenteilungsgemeinschaften. In unserer März-Ausgabe 2020 hatten wir Ihnen die wichtige Neuerung durch das Jahressteuergesetz 2019 vorgestellt.

Nach altem Recht waren gem. § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG lediglich Gemeinschaften von Berufen aus dem Gesundheitssektor von der Umsatzsteuer befreit: die so genannten Apparategemeinschaften. Diese Einschränkung stand nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2017 nicht im Einklang mit dem Unionsrecht.

Die Steuerbefreiung ist daher allgemein auf Personenzusamm...