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Online-Nachricht - Freitag, 16.09.2022

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer eines Gutachters kann in voller Höhe abzugsfähig sein (FG)

Das FG Münster hat entschieden, dass das häusliche Arbeitszimmer eines u.a. von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters den Mittelpunkt dessen beruflicher Tätigkeit darstellen kann mit der Folge, dass die Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sind ().

Sachverhalt: Der Kläger ist als selbstständiger psychologischer Gutachter tätig und wird vor allem in Überprüfungsverfahren für Strafvollstreckungskammern und für Einrichtungen des Maßregelvollzugs tätig. Im Streitjahr 2020 machte er Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer i. H. von knapp 2.400 € als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen lediglich i. H. von 1.250 € an, weil das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunk...

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