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BFH Urteil v. - V R 50/74 BStBl 1978 II S. 241

Gesetze: AO § 116 Abs. 1 Ziff. 1UStG 1967 § 13

Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung entfallende Umsatzsteuer

Leitsatz

Veräußert ein Unternehmer im Laufe eines Voranmeldungszeitraumes sein Unternehmen, so ist er Schuldner der bis zum Zeitpunkt der Veräußerung bewirkten Umsätze einschließlich der aus der Geschäftsveräußerung resultierenden Umsätze mit der Folge, daß der Erwerber des Unternehmens für die Umsatzsteuer, die in bezug auf die vorbezeichneten Umsätze verwirkt worden ist, gemäß AO § 116 Abs. 1 Ziff. 1 als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 241
MAAAA-91307

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