Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung entfallende Umsatzsteuer
Leitsatz
Veräußert ein Unternehmer im Laufe eines Voranmeldungszeitraumes sein Unternehmen, so ist er Schuldner der bis zum Zeitpunkt der Veräußerung bewirkten Umsätze einschließlich der aus der Geschäftsveräußerung resultierenden Umsätze mit der Folge, daß der Erwerber des Unternehmens für die Umsatzsteuer, die in bezug auf die vorbezeichneten Umsätze verwirkt worden ist, gemäß AO § 116 Abs. 1 Ziff. 1 als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 241 MAAAA-91307
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