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Umsatzsteuer | Übertragung eines nach dem ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe („Verkauf eines Gutscheins an Kunden“ i. S. des Abschnitts 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung („Verkauf eines Gutscheins zwischen Unternehmern“ i. S. des Abschnitts 3.17 Abs. 1 Satz 10 UStAE) bezieht (Bezug: § 3 Abs. 13, § 3 Abs. 14 Sätze 1 und 2, § 3 Abs. 15, § 3a Abs. 2 Satz 1, § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG; Art. 30a Nr. 2, Art. 30b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL; Art. 7 DVO (EU) Nr. 282/2011; § 69 Abs. 3, § 69 Abs. 2 Sätze 3 und 8 FGO).
Durch Art. 9 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2018 I S. 2338, BStBl 2018 I S. 1377) wurden auf der Grundl...