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Sozialversicherung | Referentenentwurf zur Rechengrößenverordnung 2023 (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet 3,30 % und in den alten Bundesländern 3,31 %.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2023 im Überblick:
Die Be...