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GUV | Teambuilding-Maßnahme als versicherte Tätigkeit
Nimmt eine Arbeitnehmerin im Rahmen einer von ihrem Arbeitgeber durchgeführten zweitägigen Klausurtagung an einem Segway-Parcours als sog. Teambuilding-Maßnahme teil und erleidet dabei einen sturzbedingten Oberarmbruch, kann ein die Annahme eines Arbeitsunfalls rechtfertigender Zusammenhang zu ihrer versicherten Tätigkeit beim Unternehmen dann anzunehmen sein, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfallereignisses davon ausging und aufgrund der besonderen Umstände auch ausgehen durfte, dass sie insoweit ihrer (vermeintlichen) Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis nachkommt.
Nach Ansicht des Gerichts durfte die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Unfallereignisses aufgrund besonderer Umstände, unter denen der Segway-Parcours im Rahmen der Tagung und des Tagesprogrammpunkts „Impulsvortrag in...