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NWB 36/2022 S. 2523

Arbeitsschutz | Neue Corona-ArbSchV ab dem

Ab dem wird es eine neue, bis befristete SARS-CoV2-ArbSchV geben. Vor dem Hintergrund eines erhöhten Infektionsgeschehens zielt die geplante Verordnung darauf ab, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren. Hierzu greift der Entwurf die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes (z. B. AHA-L-Regel, Masken-, Test-, Homeoffice- und Impfangebote) auf. Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wird vom BMAS erlassen, sobald die dazu erforderliche Verlängerung der Verordnungsermächtigung, die Gegenstand eines Gesetzespakets zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen ist, wie gep...