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Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG
Wer als Unternehmer mit seinen Umsätzen gesetzlich festgelegte Grenzen nicht überschreitet, kann umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelungen in Anspruch nehmen. Dies sorgt für den Abbau von Bürokratie auf der einen Seite und kann, insbesondere bei der Leistung an Privatpersonen, auch zu Wettbewerbsvorteilen führen. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmerregelung aufgezeigt und deren Besonderheiten beleuchtet.
Allgemeines
Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind mit einer Vielzahl von umsatzsteuerlichen Verwaltungsaufgaben konfrontiert. Neben der Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes für die ausgeführte Leistung und der korrekten Erstellung von Rechnungen sind die Umsätze im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung zu melden und die Steuerbeträge abzuführen.
Um, auf die Höhe der Umsätze bezogen, kleinere Unternehmen zumindest teilweise vom bürokratischen Aufwand zu befreien, wurde mit der Kleinunternehmerregelung dahingehend eine Vereinfachung in das UStG eingeführt, dass die für bestimmte Leistungen geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Dies ist nicht nur vorteilhaft für den Unternehmer, sondern führt in gleichem Maße auch für di...