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Übungsklausur BGB, ZPO und RVG
Diese Übungsklausur umfasst die wesentlichen Themen Ihrer Ausbildung. Das Wissen aus dem BGB müssen Sie auch in Ihrer Klausur zum Zivilprozessrecht anwenden. Das Wissen aus dem Bereich Zivilprozess ist entscheidend, damit Ihre RVG-Abrechnung alle Tatbestände umfasst.
Aufgaben und Lösungen
Was ist unter den Begriffen Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Ehefähigkeit zu verstehen? Definieren und erläutern Sie diese!
Aufgabe 1
Definition Rechtsfähigkeit: Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeit ist das entscheidende Merkmal einer natürlichen Person. Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt (vollständiger Austritt aus dem Mutterleib) und endet mit dem Tod (sog. Hirntod). Es gibt eine gesetzliche Ausnahme dazu, durch die der Nasciturus (gezeugtes, aber noch ungeborenes Kind) bereits rechtsfähig ist (etwa bei der Erbfähigkeit nach § 1923 Abs. 2 BGB). Das heißt ein gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind kann als Erbe eingesetzt werden. Tatsächlich Erbe wird das ungeborene Kind jedoch erst mit der Geburt.
Definition Geschäftsfähigkeit: Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person Rechtsgesch...