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Mindestlohn 2022 – Anhebung des Mindestlohns auf 12 € je Stunde ab 01. 10. 2022
Zum trat das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft. Gemäß § 1 MiLoG betrug das mindestens zu zahlende Arbeitsentgelt je Arbeitsstunde 8,50 €. Gemäß § 9 MiLoG hatte die Mindestlohnkonferenz in Folge mehrmalig über eine Anpassung des Mindestlohns zu beschließen. Nunmehr hat die Bundesregierung erstmals außerhalb dieses Modus eine weitere Anhebung auf 12 € je Arbeitsstunde beschlossen und damit in die Tätigkeit der Mindestlohnkommission eingegriffen. Geschuldet war dieser Eingriff auch der aktuellen Inflation.
Die Mindestlohnkommission
Die Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission ist in den §§ 4 bis 12 MiLoG geregelt. Sie setzt sich zusammen aus
der/dem Vorsitzenden
drei VertreterInnen der Gewerkschaften (Arbeitnehmer)
drei VertreterInnen der Arbeitgeber
zwei wissenschaftlichen Mitgliedern (beratend).
Die Kommission hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, nach welcher die Kommission nach Bedarf, mindestens jedoch 3 Mal im Jahr tagen soll. Stimmberechtigt sind grundsätzlich nur die jeweils drei Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebervertreter. Beschlussfähig ist die Kommission, wenn mindestens die Hälfte aller Stimmberechtigten anwesend ist. Ein Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst...