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RENO Nr. 9 vom Seite 2

Fristenberechnung, Fristverlängerung, Fristversäumnis? Folgenschwere Fehler vermeiden – Teil 2

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Das A und O einer guten Kanzleiorganisation ist die fehlerlose Bearbeitung der Fristen. Werden Fristen falsch oder gar nicht notiert und somit nicht rechtzeitig oder gar nicht beachtet, kann man allein deshalb den Rechtsstreit verlieren. Gleiches gilt für Fristverlängerungsanträge: auch hier kann der lässige Umgang mit der Antragstellung schnell zu Haftungsproblemen führen. Hinzu kommt die Frage: „Wie erkläre ich es dem Mandanten?“ Nachfolgend ein Überblick über die (gesetzlichen) Vorschriften zum Thema Fristen.

Gesetzliche Fristen

Gesetzliche – prozessuale – Fristen sind durch den Gesetzgeber bestimmt und ergeben sich eindeutig aus dem Gesetz, z. B. Rechtsmittelfristen (z. B. Frist zur Einlegung der Berufung: ein Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, § 517 ZPO). Diese Fristen werden durch die Zustellung eines bestimmten Schriftstückes (z. B. des Urteils oder eines Beschlusses) ausgelöst. Die Zustellung erfolgt durch Empfangsbekenntnis. Die Berechnung der Frist beginnt gem. § 221 ZPO mit der Zustellung des Schriftstückes, in dem die Frist festgesetzt wird und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist.

Notfristen

Zu den gesetzlichen Friste...

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