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Übungsklausur aus dem internationalen Steuerrecht
Allgemeiner WissensCheck, Arbeitnehmerbesteuerung, Europarecht und Betriebsstätteneinkünfte
Die Übungsklausur orientiert sich am Masterstudium mit dem Schwerpunkt „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. Sie ist aber ebenso als Übung für die StB-Prüfung und den Lehrgang Fachberater/in für Internationales Steuerrecht hilfreich. Nach einem allgemeinen WissensCheck zum internationalen Steuerrecht werden die Arbeitnehmerbesteuerung, Europarecht und Betriebsstätteneinkünfte behandelt. Bei einer Bearbeitungszeit von vier Zeitstunden weist die Klausur einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf.
I. WissensCheck Internationales Steuerrecht
1. Testen Sie Ihr Wissen!
Kreuzen Sie bitte an, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Für jede korrekte Antwort erhalten Sie zwei Punkte.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Richtig | Falsch | ||
a) | Die Aktivitätsklausel im DBA Deutschland/Polen 2003 greift nicht für Freiberufler. | ||
b) | Auf Dividenden einer polnischen Kapitalgesellschaft an eine wesentlich beteiligte deutsche Person wird max. eine QuSt i. H. von 5 % erhoben. | ||
c) | Ein ständiger Vertreter kann abkommensrechtlich eine Betriebsstätte sein, aber nicht nach nationalem Recht. | ||
d) | Für beschränkt steuerpflichtige, angestellte Geschäftsführer gilt gem. § 49 Abs. 1 EStG das sog. Arbeitsortprinzip. | ||
e) | Deutschland behandelt abkommensrechtlich Personen- und Kapit... |