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BFH Urteil v. - I R 244/74 BStBl 1977 II S. 561

Gesetze: GewStG 1965 § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5GewStG 1965 §§ 10, 14

Zur Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft, die zum Zwecke der Übernahme eines Gewerbebetriebs gegründet wird

Leitsatz

1. Wird eine Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Übernahme eines Gewerbebetriebs gegründet, beginnt ihre Gewerbesteuerpflicht nicht erst mit dem Zeitpunkt der Fortführung des übernommenen Betriebs.

2. Hat die Kapitalgesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt und demzufolge bis zum Beginn des ersten regelmäßigen Wirtschaftsjahres ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet, an dessen Ende erst der Gewerbebetrieb auf die Kapitalgesellschaft übertragen wird, ist für den ersten Erhebungszeitraum der Gewerbeertrag des Rumpfwirtschaftsjahres auch dann maßgebend, wenn die Kapitalgesellschaft in dem Rumpfwirtschaftsjahr noch keinen Gewinn erzielt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 561
LAAAA-91235

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