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Auswirkungen auf das Steuerrecht durch die (beabsichtigte) Regulierung künstlicher Intelligenz
Der am von der Europäischen Kommission veröffentlichte Verordnungsentwurf zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO-E) stellt den weltweit ersten Regelungsansatz seiner Art dar. Er ist ein sog. risikobasierter Ansatz, in dem je nach potenziellen Gefahren, die von einem bestimmten KI-System ausgehen, unterschiedlich strenge Anforderungen an das Inverkehrbringen eines Systems und die Überwachung nach Inverkehrbringen gestellt werden. Ebenso soll durch den KI-VO-E Rechtssicherheit für eine sich dynamisch entwickelnde Branche geschaffen und so ein Wettbewerbsvorteil für den europäischen Binnenmarkt erreicht werden.
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Verschieden risikobehaftete Arten von KI
[i]Wesentlich: Hochrisiko-KI-SystemeDer Verordnungsentwurf unterscheidet drei verschiedene Arten von KI-Systemen: verbotene Systeme, Systeme mit geringem Risiko für die Grundrechte der Betroffenen sowie – als wesentlicher Regelungsgegenstand – Hochrisiko-Systeme. Ob ein Hochrisiko-KI-System vorliegt, bestimmt sich nach den Anhängen II und III der Verordnung.
[i]Von der Finanzverwaltung zu beachtende Rechte der BetroffenenZu den verbotenen Systemen gehört das sog. Social Scoring, bei dem eine Bewertung des Verhalte...