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Arbeitsrecht | Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober (Bundesregierung)
Ab Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Neufassung enthält bekannte, im Verlauf der Pandemie bewährte Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit der neuen Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber unter anderem das Angebot an Beschäftigte prüfen, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Außerdem müssen sie prüfen:
die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, etwa ...