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BFH Urteil v. - V R 98/71 BStBl 1977 II S. 448

Gesetze: UStG 1967 § 9UStG 1967 § 15 Abs. 1 und 2UStG 1967 § 16 Abs. 1

Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet wird

Leitsatz

Die in den Veranlagungszeitraum fallenden Vorsteuerbeträge für eine Lieferung, die der Unternehmer zunächst nicht nutzt, in einem späteren Veranlagungszeitraum aber zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 448
XAAAA-91218

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