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NWB 35/2022 S. 2460

Arbeitsverhältnis | Behördlich angeordnete Quarantäne und Urlaubsanspruch

Das BAG bittet den EuGH, die Frage zu klären, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte.

Anmerkung:

Der Arbeitnehmer stützt die auf Wiedergutschrift der Urlaubstage auf seinem Urlaubskonto gerichtete Klage darauf, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, seinen Urlaub selbstbestimmt zu gestalten. [i]Zum Urlaubsrecht Jesgarzewski, NWB 2/2022 S. 100Die Situation bei einer Quarantäneanordnung sei der infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbar. Der Arbeitgeber müsse ihm deshalb Urlaub entsprechend § 9 BUrlG nachgewähren.